Für Kapitalerträge ab 1. Januar 2023 wurden die steuerfreien Beträge vom Gesetzgeber erhöht. Ab dann sind für Singles Erträge bis zu 1.000 Euro steuerfrei (bisher 801 Euro). Für Ehepaare erhöht sich der Betrag auf 2.000 Euro (bisher 1.602 Euro).  Es ist eine automatische Anpassung vorgesehen.

Da die meisten Sparenden ihre Freibeträge gemäß den erwarteten Erträgen unter verschiedenen Instituten aufgeteilt haben, nehmen Banken eine automatische Erhöhung vor. Wenn ein Freistellungsauftrag bereits für 2022 Gültigkeit hatte und auch 2023 fortbesteht, werden die Beträge wie folgt angepasst:

  • Die in voller Höhe erteilten Freistellungsaufträge werden an die neuen Höchstgrenzen angepasst (1.000 Euro bzw. 2.000 Euro)
  • Wurde nur ein Teil des Sparerpauschbetrages bei der Bank zur Freistellung beauftragt, erfolgt eine prozentuale Erhöhung. Dies gilt nicht, wenn bereits jetzt für 2023 ein Freistellungsauftrag erteilt wurde.

Unsere Tipps für Sie:
In 2022:
Erfassen Sie online mit Ihren Kunden Änderungen am Freistellungsbetrag für 2022 möglichst vor dem 30. Dezember 2022, 18 Uhr.
In 2023: Für Freistellungsaufträge für 2023 besteht keine Eile. Prüfen Sie ab Ende Januar 2023 online den Freistellungsauftrag und passen ihn bei Bedarf online an.